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weiterer Kreditnehmer
weiterer Kreditnehmer erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Weiterer Kreditnehmer
Neben dem eigentlichen Kreditnehmer ist es auch möglich einen weiteren Kreditnehmer in den Kreditvertrag aufzunehmen. Dies kann von dem Kreditinstitut zum Beispiel dann gefordert werden, wenn die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreichend ist um den Kredit zu gewähren. Der zweite Kreditnehmer wird als ebenso vollwertig in das Vertragsverhältnis eingebunden wie der erste. Die Haftung für den Kreditnehmer ist dann gesamtschuldnerisch auf beide Kreditnehmer verteilt. Fällt ein Kreditnehmer aus irgendwelchen Gründen aus, so ist der andere Kreditnehmer weiterhin voll an den Kreditvertrag und dessen Erfüllung gebunden. In der Regel lassen sich daher nur Ehepaare oder Lebensgemeinschaften in einen Kreditvertrag als gemeinsame Kreditnehmer aufnehmen, natürlich ist aber auch jede andere Konstellation mit einer natürlichen und in Ausnahme auch einer juristischen Person möglich.
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