Verbraucherkreditgesetz
Verbraucherkreditgesetz erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Verbraucherkreditgesetz
Das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) besteht seit 1991 und ist vor allem zum Schutze der Kreditnehmer und der Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen eingeführt worden. Verbraucherkreditverträge bedürfen nach dem Gesetz der Schriftform und müssen unter anderem den Nettokreditsatz, den effektiven Jahreszins und die Sicherheiten enthalten. Ähnlich dem Miet- und anderen alltäglichen Verträgen hat der Kreditnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich zu widerrufen. Der Absendungstermin ist hier das maßgebliche Datum und der Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht informiert worden sein.
Es gilt nicht bei und Existenzgründungsdarlehen über 50 000 Euro und Bagatellkrediten (bis 200 Euro). Dies ist seit 2002 geregelt, und geschah, als das Verbraucherkreditgesetz zu dieser Zeit aufgehoben und im Rahmen der Schuldrechtsreform in das BGB integriert wurde.
| Anbieter: |
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| Günstig: |
niedriger effektiver Jahreszins |
| Individuell: |
12 - 84 Monate Laufzeit |
| Schnell: |
Auszahlung innerhalb von 4 Werktagen mögl. |
| Flexibel: |
Sondertilgungen sind natürlich möglich |
| Sicher: |
auf Wunsch mit Restschuldversicherung |
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