10/03/2010
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Soll und Haben

Soll und Haben erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net

Soll und Haben
Auf einem Kontoauszug kann jedermann klar erkennen, was er an Soll hat oder an Haben. Der Sollbetrag ist der Betrag, von dem gesagt wird: "Der Kontoinhaber soll ihn gehabt haben". Da er ihn aber nicht hat, entsteht auf dem Kontoauszug ein Manko, also ein Minusbetrag. Dieser wird auch durch ein Minus vor der Zahl gekennzeichnet. Das Haben ist das Guthaben auf dem Konto, die Zahl wird nicht durch ein Vorzeichen gekennzeichnet.
Wesentlich komplizierter wird es, wenn die Begriffe buchhalterisch betrachtet werden. Dann ist das Haben ein Betrag, der von einem Konto A in ein anderes B gebucht wurde. Konto A ist dabei im Soll, Konto B im Haben. Die Bilanz muss dabei am Ende ausgeglichen sein. Im Kassenbuch darf dagegen kein Minus erscheinen.
   


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Das deutsche Wort "Gläubiger" lässt sich auf das italienische Wort credere (glauben) zurückführen. Ein Gläubiger glaubt, bürgt und vertraut also seinem Schuldner, dass dieser seine Schuld begleichen wird. Er steht also für jemanden ein. Im Schuldrecht wird dieses als Schuldverhältnis bezeichnet... [weiterlesen]

 
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Als "Zinsanteil" bezeichnet man den Teil der vom Darlehensnehmer zu erbringenden Rate der nicht für die Tilgung des Darlehens verwendet wird. Er stellt die entgeldlichen Kosten für den Kredit dar. Berechnet wird der Zinsanteil aus dem Kreditnennbetrag und dem Nominalzins. Durch jeden Zahlungseingang mit Tilgungsanteil sinkt die Berechnungsgrundlage, die Restschuld aus dem Darlehen... [weiterlesen]

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