Selbstauskunft
Selbstauskunft erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Eine wichtige Sache zur Überprüfung der Vertrauenswürdigkeit!
Um heutzutage Geschäftsabschlüsse durchführen zu können, gibt es die Möglichkeit von einer Person oder einem Unternehmen Informationen zu verlangen, die letztendlich untermauern, dass man es mit einem soliden Partner zu tun hat.
Diese Abgabe von vertraulichen Daten wird als Selbstauskunft bezeichnet und in verschiedenen Bereichen verlangt wie im Mietrecht, Versicherungswesen, Arbeitsrecht und im Kreditwesen.
Im Kreditwesen ist es dabei der Kreditgeber, der über ein Formular Auskünfte zur Einkommens- und Vermögenslage vom Kreditsteller benötigt zuzüglich entsprechender Dokumente wie Kontoauszüge, Gehalts- oder Lohnabrechnung, Steuerbescheide usw. Diese sollen letztendlich die gemachten Angaben und ihre Richtigkeit belegen.
Auf diese Weise wird die Kreditwürdigkeit eingängig geprüft. Sind die Daten der Selbstauskunft inklusive die Informationen einer möglichen Schufa-Auskunft positiv, steht einem beantragten Kredit normalerweise nichts mehr im Wege.
Sind die Daten jedoch negativ und weisen daraufhin, dass der Kreditsteller aktuell oder in den letzten fünf Jahren diverse Zahlungsprobleme hatte, kann der Kreditgeber eine Entscheidung treffen. Diese muss dabei nicht unbedingt komplett negativ ausfallen und kann nach entsprechender Beratung auch die Gewährung eines Kredits mit Auflagen zur Folge haben.
Wird eine Kreditgabe jedoch als zu riskant betrachtet, erfolgt sicherlich eine Absage des Kreditgebers an den Kreditsteller.
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