SCHUFA Klausel
SCHUFA Klausel erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
SCHUFA-Klausel
Die SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein Dienstleistungsunternehmen, das Kundeninformationen rund um Kreditgeschäfte sammelt und auf Anfrage an seine Mitglieder weitergibt. Jede Bank meldet alle wichtigen Banktransaktionen jedes Kunden an die SCHUFA. Umgekehrt kann eine Bank vor der Kreditvergabe sämtliche Daten der SCHUFA abfragen.
Für diesen Datenaustausch ist die ausdrückliche Zustimmung des Bankkunden nötig. Damit eine Bank die Daten abfragen und melden kann, muss ein Bankkunde in seinem Kreditvertrag die so genannte SCHUFA-Klausel unterzeichnen. Dadurch stimmt der Kreditnehmer der Weiterleitung seiner Daten zu. Diese Klausel ist ein wichtiger Bestandteil in den meisten Kreditverträgen, da die meisten Banken ohne Unterzeichnung dieser Klausel keine Kredite vergeben.
| Anbieter: |
 |
 |
| Günstig: |
ab 5,45 % effektiver Jahreszins |
| Individuell: |
12 - 84 Monate Laufzeit |
| Schnell: |
Auszahlung innerhalb von 4 Werktagen mögl. |
| Flexibel: |
Sondertilgungen sind natürlich möglich |
| Sicher: |
auf Wunsch mit Restschuldversicherung |
| [ Direkt zum DKB Kredit ] |
|