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Preisangabenverordnung
Preisangabenverordnung erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Die Preisangabenverordnung
Die Preisangabenverordnung (PAngV) besteht bereits seit 1985. Sie legt fest, dass alle Preise dem Verbraucher immer inklusive Steuern und sonstiger Preisbestandteile offen zu legen sind. Im Kreditwesen bedeutet das, dass jedes Kreditinstitut verpflichtet ist den Kunden neben dem Nettokreditbetrag auch die sonstigen Kosten explizit aufzulisten. Damit die Vergleichbarkeit verschiedener Angebote gegeben ist, muss das Kreditinstitut ferner auch den Effektivzins ausweisen.
Verstöße gegen die Preisabgabenordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit und ggf. auch ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb dar und werden in der Regel mit empfindlichen Geldbußen geahndet. Die Preisangabenverordnung gilt als Verbraucherschutzverordnung und gehört zu den ganz wichtigen Gesetzen in der deutschen Marktwirtschaft.
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ab 3,90 %
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