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Nominalzins
Nominalzins erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Nominalzins
Unter Nominalzins ist der vertraglich vereinbarte Zinssatz für einen Kredit zu verstehen. Es handelt sich um die Zinsen für den Nominalbetrag (Nennbetrag) des Darlehens. Dieser Zinssatz ist prozentual angegeben und wir meistens für ein Jahr (per anno) angegeben.
Allein aufgrund des Nominalzinses kann auch keinerlei Aussage über die endgültigen Kreditgesamtkosten getroffen werden. Der Nominalzins ist ein Teil des Effektivzinssatzes. Dieser beinhaltet die Auszahlungssumme, Nominalzins, Disagio, Tilgungshöhe, Bearbeitungsgebühren, sonstige Verwaltungskosten und die Zahlungsweise. Die aufgezählten Zusatzkosten können unterschiedlich anfallen. Bei einige Banken einmalig, bei anderen jährlich.
Ebenfalls als Nominalzins wird die zugesicherte Höhe der Zinsen einer Schuldverschreibung bezeichnet. Der Nominalzins ergibt in diesem Fall die Rendite.
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