Nennbetrag
Nennbetrag erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Nennbetrag
Alle Zahlungsmittel haben einen Nennwert, der den gesetzlichen Wert von jenem angibt. Bei Münzen und Geldscheinen ist er im Allgemeinen aufgedruckt und wird von der Nationalbank festgelegt. Einige (z.B. antike) Münzen haben oft einen inneren Wert, der den nominellen Wert über- oder unterschreiten kann.
Auch Aktien haben einen Nennwert. Würde dieser beispielsweise „Hundert Euro“ lauten, wären dies hundert Euro vom Grundkapital des Unternehmens. Quoten- oder Stückaktien nennt man auch nennwertlose Aktien. Bei einem Grundkapital von hunderttausend Euro und einer Aktienanzahl von tausend entspräche der Nennwert einer Aktie also hundert Euro oder 0,1 % des Grundkapitals. Mit dem Nennwert lässt sich außerdem der Buchwert einer Aktie errechnen (Eigenkapital/Grundkapital * Nennwert pro Aktie).
| Anbieter: |
 |
 |
| Günstig: |
ab 5,45 % effektiver Jahreszins |
| Individuell: |
12 - 84 Monate Laufzeit |
| Schnell: |
Auszahlung innerhalb von 4 Werktagen mögl. |
| Flexibel: |
Sondertilgungen sind natürlich möglich |
| Sicher: |
auf Wunsch mit Restschuldversicherung |
| [ Direkt zum DKB Kredit ] |
|