05/12/2008
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Mitschuldner

Mitschuldner erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net

Der Mitschuldner
Als Mitschuldner bezeichnet man eine natürliche oder juristische Person die neben dem Kreditnehmer als Gesamtschuldner in den Kreditvertrag eintritt. In den meisten Fällen handelt es sich um eine natürliche Person, z.B. den Ehegatten oder Lebenspartner. Der Mitschuldner trägt die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag im selben Maße wie der Schuldner, wird also von dem Kreditinstitut absolut gleichwertig behandelt. Als Mitschuldner kann aber auch eine Firma auftreten, wie es bei GmbH´s oft der Fall ist. Da Banken ungern nur die GmbH als Kreditnehmer eintragen ist oftmals der Geschäftsführer der Hauptschuldner und die Gesellschaft tritt als Nebenschuldner auf. Auf diese Art kann sich die Bank gegen etwaige Risiken absichern.
   


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Der Überziehungskredit, auch Dispositionskredit oder Kontokorrent, ist ein Kredit, den eine Kreditanstalt, also Bank oder Sparkasse in einer bestimmten gewährt, allerdings zu immens hohen Zinsen. Meist ist die Höhe bei einem Berufstätigen in der Größenordnung von etwa 2 Monatseinkünften ausgelegt... [weiterlesen]

 
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Eine Mahnung ist im Prinzip nichts anderes als eine Zahlungserinnerung. Dabei fordert der Gläubiger den Schuldner auf, die geschuldete Leistung, also den Geldbetrag, zu erbringen. Wenn der Schuldner der Geldforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung nicht bezahlt, ist er im Zahlungsverzug... [weiterlesen]

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