Mietbürgschaft
Mietbürgschaft erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Mietbürgschaft
Die Mietbürgschaft ist ein Ersatz für eine Wohnungskaution. Normalerweise verlangt ein Vermieter eine Kaution von bis zu drei Kaltmieten. Sie ist seine Sicherheit für den Fall, das ein Mieter seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt.
Mieter mit geringem Einkommen können oft keine Kaution zahlen - zum Beispiel Studenten, die ein Appartement mieten wollen. In dieser Situation ist es möglich, dass etwa die Eltern für ihr Kind bürgen. Eine solche Mietbürgschaft wird mit einem schriftlichen Bürgschaftsvertrag geregelt. Der Bürge muss die Miete zahlen, wenn der eigentliche Mieter seinen Pflichten nicht nachkommt.
Auch andere Personen oder eine Bank können für einen Mieter bürgen. Bei Banken kostet dies in der Regel Gebühren. Außerdem ist bei einer Bank der Nachweis eines regelmäßigen Einkommens notwendig.
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