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Mahnung
Mahnung erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Mahnung
Eine Mahnung ist im Prinzip nichts anderes als eine Zahlungserinnerung. Dabei fordert der Gläubiger den Schuldner auf, die geschuldete Leistung, also den Geldbetrag, zu erbringen.
Wenn der Schuldner der Geldforderung spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung nicht bezahlt, ist er im Zahlungsverzug. Vorraussetzung dafür ist aber, dass die Leistung
Vollständig und unstrittig erbracht ist.
Bei einer Mahnung muss man sich nicht an eine bestimmte Form halten, es gibt aber gute und hilfreiche Muster. Bei wichtigen Angelegenheiten in schriftlicher Form sein (Beweis). Außerdem empfiehlt sich eine Zustellung per Einschreiben. In dieser Mahnung erklärt man zunächst den Sachverhalt (wann der Kaufvertrag zustande kam) und erklärt ausdrücklich, noch keine Zahlung erhalten zu haben.
Man fordert den Schuldner erneut auf, zu zahlen. Falls bis zu einem bestimmten Datum keine Zahlung eingegangen ist, sieht man sich gezwungen, das Geld gerichtlich einzuklagen.
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