Legitimationsprüfung
Legitimationsprüfung erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Legitimationsprüfung
Legitimationsprüfungen dienen Banken, Kreditinstituten und ähnlichen Instanzen zur Prüfung der Richtigkeit von Kundendaten und zur Bestätigung der Identität von Kunden.
Die Legitimationsprüfung ist obligatorisch für Personen, die Depots oder Konten im Namen Dritter führen, die Schließfächer vermieten oder als Verwalter von Werten auftreten. Die Feststellung und das Festhalten der Identität von Kontoinhabern und Bevollmächtigten durch die kontoführende Seite geschehen insbesondere, um Abflüsse von Vermögen unter falschem Namen zu verhindern, die im Rahmen von Steuerprüfungen nicht auffallen würden.
Privatpersonen genügt in der Regel ein amtliches Personaldokument zur Legitimation. Im Rahmen der unpersönlichen Legitimationsprüfung bei Abschlüssen über das Internet wird von Banken und Kreditgebern oft das PostIdent-Verfahren angewendet, bei dem der Kunde seine Identität über Personalausweis oder Reisepass gegenüber der Deutschen Post versichert, die diese Bestätigung an das Institut weiterleitet.
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