Legitimationspapiere
Legitimationspapiere erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Legitimationspapiere
Um im Zuge von Legitimationsprüfungen die Identität von Kunden festzustellen, verlangen Kreditinstitute Legitimationspapiere, auf deren Grundlage die Korrektheit von Kundendaten zweifelsfrei nachvollziehbar ist.
Zur Legitimation genügen natürlichen Personen im Normalfall ein gültiger Personalausweis oder ein gültiger Reisepass. Gegebenenfalls kann zusätzlich die Vorlage einer Meldebestätigung nötig sein. Bei Kreditnahmen oder Kontoeröffnungen via Internet wird über das Verfahren PostIdent dem Institut die Einsichtnahme in diese Papiere durch die Post bestätigt.
Die Existenz juristischer Personen muss in der Regel anhand aktueller Auszüge aus dem jeweiligen Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister beim zuständigen Amtgericht belegt werden. Diese Auszüge beinhalten unter anderem den Namen der natürlichen Person oder Personen, die hinter der juristischen Person steht bzw. stehen, sowie die Anzeige der gesetzlichen Vertreter.
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