Kreditnehmer
Kreditnehmer erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Kreditnehmer
Als Kreditnehmer wird diejenige Person bezeichnet die juristisch mit dem Kreditinstitut einen Kreditvertrag eingeht. Wenn es mehr als einen Kreditnehmer gibt, hat jeder Kreditnehmer einen gleichgroßen Anteil an dem Kreditvertrag und auch die Verpflichtungen teilen sich auf. Der Kreditnehmer muss nicht zwangsläufig auch derjenige sein der für die Besicherung des Darlehens einsteht. Ist die Schufa-Auskunft zu schlecht oder ist die Bonität der Person nicht ausreichend, so kann auch eine andere Person als "Bürge" in den Kreditvertrag eintreten. Das Risiko liegt nun auch bei dem Bürgen, wenn nämlich der Kreditnehmer ausfällt, trägt er alleine die Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag. Die Auszahlung des Kredites und der Abzug der Raten kann von einem anderen Konto als das des Kreditnehmers erfolgen. Die betreffende Person ist dann aber im Darlehensvertrag mit benannt.
|
|
| Anbieter: |
 |
 |
| Günstig: |
ab 5,45 % effektiver Jahreszins |
| Individuell: |
12 - 84 Monate Laufzeit |
| Schnell: |
Auszahlung innerhalb von 4 Werktagen mögl. |
| Flexibel: |
Sondertilgungen sind natürlich möglich |
| Sicher: |
auf Wunsch mit Restschuldversicherung |
| [ Direkt zum DKB Kredit ] |
|