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Kreditgeber
Kreditgeber erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Der Kreditgeber
Der Kreditgeber bildet neben dem Kreditnehmer die zweite Partei im Vertragsverhältnis des Kreditvertrages. Der Kreditgeber ist verpflichtet den Kreditbetrag auszuzahlen, hat im Gegenzug aber Anrecht auf die im Vertrag festgelegten Leistungen. Dies sind vor allem Zins- und Tilgungsleistungen, aber auch Abschluss- und Kontoführungsgebühren sowie sonstige Kosten die in Zusammenhang mit dem Kreditvertrag entstehen. Der Kreditgeber bleibt juristisch während der gesamten Kreditlaufzeit Inhaber der Restsumme des Kreditbetrages, die, nach Abzug etwaiger Zahlungen, noch nicht an ihn zurückgezahlt worden ist. Kredite dürfen in Deutschland nur von so genannten "Kreditinstituten" angeboten werden, welche unter ständiger Aufsicht durch die Bafin (Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht) stehen. auch müssen Kreditgeber ein gewisses Grundkapital aufweisen um überhaupt eine Zulassung als Kreditinstitut zu bekommen.
| Anbieter: |
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| Günstig: |
niedriger effektiver Jahreszins |
| Individuell: |
12 - 84 Monate Laufzeit |
| Schnell: |
Auszahlung innerhalb von 4 Werktagen mögl. |
| Flexibel: |
Sondertilgungen sind natürlich möglich |
| Sicher: |
auf Wunsch mit Restschuldversicherung |
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