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Kreditbürgschaft
Kreditbürgschaft erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Die Kreditbürgschaft
Reicht die Bonität eines potentiellen Kreditnehmers nicht aus um einen Kreditantrag bewilligt zu bekommen, so muss eine andere natürliche Person für den Kreditnehmer als Bürgen einspringen. Diese Person wird ebenfalls mit in den Kreditvertrag aufgenommen, jedoch nicht als Kreditnehmer, sondern nur als Bürge. Fällt der Kreditnehmer nun aufgrund von Zahlungsunfähigkeit aus, so muss der Bürge an seiner Stelle die Belastung aus dem Kredit tragen.
Der Bürge wird, wie ein Kreditnehmer auch, einem individuellen Scoring unterzogen. Das Ergebnis dieses Scoring gibt der Bank nun Auskunft darüber ob der Kunde als Bürge akzeptabel ist oder ob er abgelehnt werden muss. Für das Scoring spielen Daten wie z.B. die persönliche und berufliche Situation und die sonstigen, eventuell vorhandenen, Kreditverpflichtungen eine Rolle.
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