Kreditantrag
Kreditantrag erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Der Kreditantrag
Ein Antrag ist ein Dokument mit dem man die Genehmigung eines Kredites durch ein Kreditinstitut erbittet. Ein Antrag muss dabei so erstellt sein, dass er durch einfaches Genehmigen oder Ablehnen bearbeitet werden kann. Um einen reibungslosen Ablauf der Bearbeitung zu garantieren, hat jedes Kreditinstitut eigene Anträge, die dann auch ausschließlich Verwendung finden. In dem Antrag sind alle wichtigen Informationen zu dem Kreditnehmer, der persönlichen Situation, dem Einkommen und etwaigen anderen Kreditverpflichtungen festgehalten. Falls der Platz in dem Antrag nicht ausreichend ist, kann extra ein Beiblatt angefügt werden - dieses gilt dann ebenfalls als Dokument und Teil des Antrages. Des weiteren sind mit dem Antrag in der Regel Einkommensnachweise einzureichen. Im Antrag steht in der Regel auch ein "Schufa-Absatz", der es dem Kreditinstitut erlaubt Schufauskünfte einzuholen.
Kreditantrag
Die Basis für eine Prüfung der Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit des Antragstellers, sowie die Bewertung der Sicherheiten, ist der Kreditantrag.
Die Beantragung eines Kredits muss in jedem Fall schriftlich sein. Der Inhalt dessen ist im Allgemeinen vorgeschrieben, kann sich aber je nach Art des gewünschten Kredits stark unterscheiden. Er sollte folgende Punkte beinhalten: Daten der Person, die finanzielle Lage und rechtliche Stellung des Antragstellers, Sicherheiten, Laufzeit und Höhe des gewünschten Kredits, Verwendungszweck und Rückzahlungswünsche.
Der Kreditnehmer muss im Antrag die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben versichern. Meist gibt er dabei auch sein Einverständnis dazu, über ihn Auskunft bei einer Wirtschaftsauskunft oder der Schufa einzuholen. Die SCHUFA Holding AG (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist ein privat organisiertes Kreditbüro, das von Kreditgebern finanziert wird.
Der Kreditantrag selbst ist immer unverbindlich. Erst mit der geleisteten Unterschrift in einem Kreditvertrag entsteht ein verbindliches Vertragsverhältnis.
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