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Kreditabsicherung
Kreditabsicherung erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Kreditabsicherung
Beim Thema Kreditabsicherung ist es notwendig zu unterscheiden zwischen der notwendigen Absicherung auf der einen und derjenigen, die von den Banken einfach mit verkauft wird weil der Kunde ja de facto in einer Art Abhängigkeit ist, auf der anderen Seite.
Das zweitgenannte Vorgehen ist zwar verboten und sogar strafbar, in Realität trifft man es leider aber nach wie vor sehr häufig an.
Zu den notwendigen Kreditabsicherungen gehören zum Beispiel die Verpfändung des Einkommens, des Hauses oder eines sonstigen Vermögenswertes, aber auch die gegenseitige Absicherung mehrerer Kreditnehmer mit einer Risikolebensversicherung.
Sollte bei Beantragung des Kredites bereits eine Lebensversicherung vorhanden sein, so muss die Bank auch diese akzeptieren. Der Verkauf eines eigenen Produktes ohne Notwendigkeit wäre hier im Rahmen des "Kopplungsgeschäftes" ebenfalls verboten.
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