Kapitaldienstfähigkeit
Kapitaldienstfähigkeit erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Kapitaldienstfähigkeit
Der Kapitaldienst ist die Summe der Zahlungen eines Kreditnehmers für Zinsen und Tilgung des aufgenommen Kredites.
Die Fähigkeit eines Kreditnehmers die künftigen Zins- und Tilgungszahlungen mit seinen laufenden Einkünften zu bestreiten, bezeichnet man als Kapitaldienstfähigkeit.
Die Kreditinstitute überprüfen vor jeder Kreditvergabe die Kapitaldienstfähigkeit des jeweiligen Kreditnehmers. Dabei werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: das Beschäftigungsverhältnis, die Einnahmen und Ausgaben sowie das frei verfügbare Einkommen.
Bei Unternehmen wird die Kapitaldienstgrenze berechnet. Diese setzt sich aus dem Mittelzufluss (Betriebsergebnis nach Steuern plus Abschreibungen und Zinsaufwand) abzüglich Investitionen und Entnahmen zusammen.
Je höher die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers ist, desto geringer ist das Risiko eines Kreditausfalles für den Kreditgeber. Umgekehrt ist bei einer niedrigen Kapitaldienstfähigkeit das Risiko eines Kreditausfalles für den Kreditgeber größer.
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