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Gläubiger
Gläubiger erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Gläubiger
Das deutsche Wort "Gläubiger" lässt sich auf das italienische Wort credere (glauben) zurückführen. Ein Gläubiger glaubt, bürgt und vertraut also seinem Schuldner, dass dieser seine Schuld begleichen wird. Er steht also für jemanden ein. Im Schuldrecht wird dieses als Schuldverhältnis bezeichnet. Den Begriff "Gläubiger" gibt es aber auch noch in der Zwangsvollstreckung und beim Insolvenzverfahren. In der Zwangsvollstreckung zeichnet sich der Gläubiger dadurch aus, dass er Ansprüche gegen den Schuldner durchsetzen kann. Voraussetzung dafür ist eine gerichtliche Entscheidung. Im Insolvenzverfahren vertreten alle Gläubiger ihre Interessen gemeinschaftlich. Das Hauptbündnis dabei ist die sogenannte Gläubigerversammlung, welche die tragenden Entscheidungen trifft und den Insolvenzverwalter unterstützt.
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