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Einzugsermächtigung
Einzugsermächtigung erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Die Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren
Im Zuge des Lastschriftverfahren kann der Zahlungspflichtige eine Einzugsermächtigung erteilen. Diese kann für einmalige Beträge oder für regelmäßig auftretende Zahlungsverpflichtungen gelten. Eine Einzugsermächtigung stellt einen Vertrag dar. Die vorzulegende Lastschrift ist ein Einzugspapier. Eine Einzugsermächtigung muss einmalig und in der Regel schriftlich erteilt werden. Der Zahlungspflichtige erteilt dem Zahlungsempfänger eine Ermächtigung zum Einzug der offenen Forderungen. Insbesondere kommt dieses Lastschriftverfahren im Massenzahlungsverkehr zum Einsatz. Unternehmen ziehen anhand der Ermächtigung monatliche Beiträge, wie die Telefonrechnung ein. Im Kreditwesen dient dieses Verfahren dem Einzug der monatlichen Kreditraten. Bei diesem Verfahren hat der Zahlungspflichtige eine Widerspruchsfrist von 6 Wochen. Wenn von dem Rückgaberecht Gebrauch gemacht wird, erfolgt die Gutschrift meist mit Wertstellung des Abbuchungsdatums.
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