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Einkommensnachweis
Einkommensnachweis erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Der Einkommensnachweis
Für die Beantragung und später auch die Auszahlung eines Kredites ist es unbedingt notwendig einen Einkommensnachweis zu erbringen. Bei einem Angestellten oder Arbeiter sind das in der Regel die letzten drei Gehaltsabrechnungen plus des letzten Einkommenssteuerbescheides. Bei Beamten und Personen im Öffentlichen Dienst ist es meist die letzte Verdienstabrechnung und der Einkommenssteuerbescheid. Gerade bei Beamten reicht aber oft auch der letzte Einkommensnachweis, sprich die letzte Besoldungsabrechnung.
Einkommensnachweise sind zwingend notwendig um die Bonität des Kunden zu überprüfen. Zusammen mit der Schufaauskunft tragen sie den größten Teil zur Kreditentscheidung für oder gegen den Kunden bei. Einkommensnachweise sind in der Regel zwingend im Original einzureichen. Bei Abschluss des Kreditvertrages bekommt man diese dann aber zurück.
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