Bürgschaft
Bürgschaft erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Die verschiedenen Arten der Bürgschaft
Bei einer Burgschaft, haftet der sogennante Bürge für die Schulden eines Dritten. Gerade im Familienbereich ist diese Art der Kreditsicherung durchaus denkbar.
Man unterscheidet im Allgemeinen zwei Arten von Bürgschaften. Zum einen gibt es die Ausfallbürgschaft und die Selbstschuldnerische Bürgschaft.
Wichtig für den Bürgen ist es sich genau über die Unterschiede dieser zwei Arten zu informieren. Die Ausfallbürgschaft ist zwar die dem Laien am verständlichsten erscheinende Form der Bürgschaft, sie ist aber gleichzeitig auch die für die Banken unattraktivste.
Der Grund ist leicht erklärt: Bei der Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger (z. B. die Bank) nachweisen, dass bei dem Schuldner (z. B. Kreditnehmer) kein Geld mehr zu holen ist. Bei der Selbstschuldnerischen Bürgschaft degegen kann der Gläubiger frei wählen bei wem er seine Schulden geltend macht.
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