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Bankgeheimniss
Bankgeheimniss erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Die Auskunftsverweigerung und die Verschwiegenheitspflicht
Das Bankgeheimnis schützt die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Kunden. Eine Weitergabe der Daten und Informationen an Dritte ist dem Kreditinstitut untersagt. Das Bankgeheimnis ist ein sogenanntes Gewohnheitsrecht. Es gibt keine gesetzliche Grundlage dafür. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich die Bank jedoch zur Verschwiegenheit und wahrt so das Bankgeheimnis. Die Wahrung besteht während der Kundenbeziehung und muss auch nach der Beendigung fortbestehen. Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist ein Vertragsbruch und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Das Bankgeheimnis beinhaltet auch das Recht zur Auskunftsverweigerung durch die Bank. Sowohl die Verschwiegenheitspflicht als auch die Auskunftsverweigerung können durch gesetzliche Bestimmung außer Kraft gesetzt werden. Dabei werden das Privatkundengeschäft und das Geschäftskundengeschäft nach unterschiedlichen Vorgaben gehandhabt.
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