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Ausfallbürgschaft
Ausfallbürgschaft erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Eine Sonderform der Bürgschaft
Die Bürgschaft ist ein einseitig verpflichtender Vertrag. Mit ihr verpflichtet sich der Bürge für die finanziellen Verpflichtungen des Kreditnehmers aufzukommen. Der Kreditgeber ist der Gläubiger bei der Bürgschaft. Eine Bürgschaft muss schriftlich abgeschlossen werden und setzt das Bestehen einer Hauptschuld voraus. Entsprechend ist sie von der Höhe dieser Schuld abhängig. Eine Sonderform ist die Ausfallbürgschaft. Sie ist nicht im BGB geregelt. Die Beweislast liegt hier beim Gläubiger. Der Bürge kann für die Forderung nur in Anspruch genommen werden, wenn der Gläubiger einen Ausfall nachweisen kann. Zur Inanspruchnahme der Ausfallbürgschaft muss der Gläubiger eine ergebnislose Vollstreckung vorweisen können. Diese muss für das gesamte Vermögen des Schuldner vorgenommen werden. Dadurch ist die Abwicklung und der Nachweis bei einer Ausfallbürgschaft zeitintensiv.
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