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Antragsteller
Antragsteller erklärt im Kreditlexikon von www.kredit-tipp.net
Der Antragsteller
Der Antragsteller eines Kredites ist die juristisch für den Kredit verantwortliche Person gegenüber der Bank. Der Antragsteller und die Person an die der Kredit ausbezahlt wird, können durchaus abweichen. Ebenso kann auch die Person, die für den Kredit bürgt, bzw. die Sicherheiten stellt, eine andere Person sein. Der Antragsteller ist aber in jedem Fall der Geschäftspartner der Bank oder des Kreditinstitutes. In der Regel ist der Antragsteller eine natürliche Person, gerade bei Geschäftsfinanzierungen kommt es aber auch vor, dass der Antragsteller eine juristische Person, z.B. eine Firma, ist. In diesem Fall wird die Bank genau auf die Sicherheiten schauen, z.B. mit einer Limited oder GmbH nur eingeschränkt Geschäfte machen (Sicherheitskapital 1 Pfund, bzw. 25.000 Euro.
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